Von den 129 in Nordrhein-Westfalen nachgewiesenen Tagfaltern steht ein Großteil auf der Roten Liste der bedrohten Arten. Nur noch 22 Tagfalterarten gelten als ungefährdet. Die von der Deutsche Postcode Lotterie geförderte Zählaktion soll einen aktuellen Überblick über den Zustand der Schmetterlingspopulationen geben und gleichzeitig die Augen der Öffentlichkeit auf diese anmutigen, grazilen Geschöpfe richten.
Tagpfauenauge. Foto: NABU Bochum
Nehmen Sie sich also etwas Zeit, zählen Sie die Schmetterlinge, die Sie entdecken, und melden Sie die Ergebnisse an den NABU NRW. Zählen können Sie überall, wo Schmetterlinge unterwegs sind – im Garten, beim Spaziergang oder an der Bushaltestelle. Achten Sie darauf, dass attraktive Nahrungspflanzen wie Blutweiderich, Wilder Majoran oder Natternkopf in der Nähe sind, an denen Sie die Tiere optimal beim Nektartrinken beobachten können.
Mit der Zählaktion möchte der NABU NRW möglichst viele Menschen dazu motivieren, den Schutz der Schmetterlinge bei der Gestaltung von Garten und Balkon zu berücksichtigen: „Mit der Anpflanzung von heimischen Pflanzen, die Schmetterlinge als Raupenfutter und Nektarquelle nutzen können, kann jeder seinen Beitrag leisten“ so Christian Chwallek, stellvertretender NABU-Landesvorsitzender.
Machen Sie mit bei der diesjährigen Zählaktion vom 15. Juni bis 15. Juli!
Zählbogen, über 50 Falterporträts und ein Online-Formular, in das Sie Ihre Ergebnisse komfortabel eintragen können, finden Sie hier.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.