NABU zur Agrarförderung: Ökoregelungen müssen nicht nur grün aussehen, sondern wirken
Um Gelder aus der EU-Agrarförderung zu erhalten, können Landwirtinnen und Landwirte ab 2023 freiwillige Umweltmaßnahmen – sogenannte Ökoregelungen („Eco-Schemes“, s. unten Hintergrund) – umsetzen. Hierfür stehen pro Jahr rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium müssen die Ausgestaltung der Ökoregelungen bis zum Spätsommer beschließen. Laut NABU droht dabei die Gefahr, dass die Fördermittel verteilt werden ohne dass ein Zugewinn für die Natur entsteht. Damit sie zielführend sind und das Artensterben wirklich stoppen, müssen die Ökoregelungen an ausreichend hohe Standards geknüpft und attraktiv prämiert werden.
Blühstreifen am Feldrand (Foto: Thomas B. auf Pixabay)
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nur wenn viele Landwirtinnen und Landwirte mitmachen, werden Feldvögel und Insekten in unserer Agrarlandschaft überleben. Deshalb muss Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dafür sorgen, dass die Ökoregelungen nicht nur wirksam, sondern auch finanziell attraktiv sind. Bei der Förderhöhe müssen dabei auch regionale Unterschiede bei der Qualität der Böden, des Wetters und somit auch der Erträge berücksichtigt werden.”
Wie die Ökoregelungen konkret ausgestaltet werden müssen, damit sie die Natur und Artenvielfalt schützen, lässt sich am Beispiel des Rebhuhns gut beschreiben. Seit 1980 ist sein Bestand um 94 Prozent zurückgegangen. Durch die intensive Bewirtschaftung sind Nahrungsangebot und Lebensraum für die Vögel kontinuierlich verschwunden. Ähnlich wie beim Rebhuhn gestaltet sich die Situation auch bei anderen Feldvögeln, wie Kiebitz oder Feldlerche. Damit diese Vögel wieder zurückkehren, braucht es nicht bewirtschaftete Flächen – etwa Blühstreifen oder Brachen.
Wichtig für die Rückzugsräume ist ihre Ausgestaltung. Der ökologische Nutzen für Feldvögel und Insekten ist dann besonders hoch, wenn die Brachen und Blühstreifen über mehrere, aufeinanderfolgende Jahre bestehen. Ein alleiniges Blühangebot im Sommer reicht zudem nicht aus. Diese Flächen müssen auch im Winter als Überwinterungsquartiere zur Verfügung stehen. Sie dienen auch Insekten als Lebensraum, die eine wichtige Nahrungsquelle für die Vögel darstellen. Während der Brutzeit dienen Brachen und Blühstreifen dem Rebhuhn als Deckung vor Fressfeinden. Dafür müssen die Blühstreifen jedoch breit genug angelegt sein. Sonst werden sie zur ökologischen Falle für die Vögel. Darüber hinaus sollten die Flächen erst ab Mitte August, also nach der Brutzeit gemäht werden. Kiebitz und Feldlerche legen ihre Nester nur in niedriger Vegetation an. Werden nur die Hälfte der Brachen, Blüh- und Altgrasstreifen gemäht, ist die Vegetationsstruktur im darauffolgenden Frühjahr sogar noch vielfältiger.
Hintergrund
Ökoregelungen („Eco-Schemes“) sind freiwillige Umweltmaßnahmen, für die Landwirtinnen und Landwirte EU-Fördergelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten. Sie ersetzen das bisherige „Greening“, welches keinen wirklichen Mehrwert für die Artenvielfalt bewirkt hat. Nachdem auf europäischer und nationaler Ebene der gesetzliche Rahmen für die GAP beschlossen wurde, arbeitet das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) aktuell die naturschutzfachlichen Grundlagen der Ökoregelungen in Deutschland aus. Die konkrete Ausgestaltung wird zeigen, ob die Ökoregelungen die Landwirtschaft wirklich ökologischer und nachhaltiger gestalten können.
Hier das NABU-Positionspapier zur Ausgestaltung der Ökoregelungen.
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