Nord Stream 2 ignoriert Naturschutzrecht und Klimaschutz
Der NABU hat am 09.07. seine Klage gegen die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellte Genehmigung der Gaspipeline Nord Stream 2 begründet. Nach Überzeugung des NABU verletzt die Baugenehmigung Habitatschutzrecht und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, basiert auf einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung und missachtet Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Die im Mai erhobene Klage am Verwaltungsgericht Hamburg adressiert den nicht fertiggestellten Abschnitt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Vorausgegangen waren Änderungsgenehmigungen und ein jahrelanges Widerspruchsverfahren. Im deutschen Teilabschnitt wird aktuell der Baustopp aufgehoben.
Die Pipeline verläuft durch fünf Schutzgebiete – Foto: NABU/Volker Gehrmann
„Ungeachtet der lauter werdenden Kritik an dem fossilen Dinosaurier hält das BSH an seiner Genehmigung aus dem Jahr 2018 fest. Es ignoriert offensichtliche Planungsfehler, bagatellisiert Umweltschäden und setzt sich nicht im Ansatz mit unseren naturschutzrechtlichen Argumenten und Klimaschutzvorgaben auseinander. Hier wird eine Bundesbehörde zum Vasallen eines Energiekonzerns,“ kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Der NABU hatte früh Fehler in der Eingriffsregelung kritisiert. Mit der Zahlung von zwei Millionen Euro will Nord Stream 2 die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen umgehen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hatte gefordert, die Zerstörungen am Meeresboden im Naturschutzgebiet auf der Fläche von mehr als 16 Fußballfeldern durch die gezielte Wiederherstellung von Steinriffen zu kompensieren. Doch das BSH lehnt die Realkompensation als unverhältnismäßig ab.
„Es ist kaum zu glauben wie hier Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gebeugt werden sollen. Hinzu kommen wiederholte Planänderungen durch die sich der Umweltschaden gegenüber der Ursprungsgenehmigung immer weiter verstärkt hat. Es hat nie eine umfassende Umweltprüfung gegeben. Diese offensichtliche Salamitaktik darf keinen Erfolg haben,“ stellt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff fest.
Mit der Ablehnung des NABU-Widerspruchs verharrt das BSH auch in der energiewirtschaftlichen Rechtfertigung von Nord Stream 2 aus dem Jahr 2017. Dabei haben sich die Prognosen der Ursprungsgenehmigung zum steigenden Gasverbrauch längst als falsch erwiesen.. Alle unabhängigen Experten erachten eine zusätzliche Gaspipeline als überflüssig.
„Das BSH ignoriert die neue Sach- und Rechtslage. Es tut so als würde es das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Berücksichtigungsgebot des Klimaschutzgesetzes nicht geben. Nord Stream 2 ist in keinster Weise mit dem 1,5-Grad-Klimaschutzziel vereinbar, sondern gefährdet eine erfolgreiche Energiewende. Die Baugenehmigung muss aufgehoben, die Schäden für Klima und Umwelt neu bewertet, kompensiert und ein politischer Prozess um die Zukunft der Gaspipeline gestartet werden,“ fordert Miller.
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